Schulordnung am Bildungszentrum Seelbach

Stand: Juli 2022

Vor 7:20 Uhr halten sich Schüler im Freien oder im unteren Etagenbereich auf. Die obere Treppe ist grundsätzlich frei zu halten. Die Grundschüler warten vor dem Schulhaus. Nach dem Gong um 7:20 Uhr müssen alle Schüler in die Klassenzimmer.

  1. Die Lehrer verlassen vor den großen Pausen als Letzte das Klassenzimmer, schicken die Kinder in die Pause und schließen die Zimmer ab. Grundschule: Die Lehrer machen die Türe als Letzte zu, schließen sie aber nicht ab.

  2. Das Schulgelände darf grundsätzlich während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Diese Regel gilt auch dann, wenn in der 3. u. 5. Std. Sport erteilt wird, d.h. die Schüler dürfen erst nach Beendigung der großen Pausen zur Sporthalle gehen. Dabei ist der direkte Weg zu gehen.

  3. Werkreal- und Realschüler sind in der ersten großen Pause auf dem oberen Schulhof und gehen ausschließlich dort zum Bäcker. Der untere Schulhof ist für die Grundschüler bestimmt. Der Windfang im vorderen Bereich der Aula darf bei jeder Witterung benutzt werden. Bei schlechtem Wetter (Kälte, Regen usw.) findet keine Ausweitung in die Aula statt. Weitere Räumlichkeiten, insbesondere auch die Toilettenbenutzung im Neubau sind dann nicht erlaubt. Grundschule: Bei schlechter Witterung entscheidet eine Lehrkraft der Grundschule, ob eine Regenpause stattfindet.

  4. Das Ballspielen im Haus und das Werfen von Gegenständen sind verboten. Auf beiden Schulhöfen ist das Ballspielen in den großen Pausen nur mit Softbällen erlaubt. Die im oberen Schulhof zu erhaltenen „Leihsoftbälle“ sind verantwortungsvoll zu nutzen und nach Gebrauch aufzuräumen.

  5. Smartphones werden bei Benutzung auf dem Schulgelände und im Schulhaus eingezogen und erst nach dem Vormittagsunterricht im Rektorat wieder zurückgegeben. Kopfhörer oder Ohrstöpsel dürfen nicht offen getragen werden. Für den Nachmittagsunterricht gilt ein entsprechendes Benutzungsverbot. Zuständig für die Rückgabe sind nachmittags die unterrichtenden Fachlehrer. Während der Mittagspause ist ein sachgemäßer Umgang mit dem Smartphone nur in der Aula und auf dem Schulhof erlaubt. Bild- und Tonaufzeichnungen jeglicher Art sind untersagt. Ausgenommen sind Aufnahmen für schulische Zwecke.

  6. In der Mittagspause (12:40 – 14:00 Uhr) dürfen sich die Kinder nicht in den Klassenzimmern aufhalten.

  7. Der Weg von den Parkplätzen entlang der evangelischen Kirche zur Bushaltestelle ist nur für Fußgänger zu benutzen.

  8. Das Mitbringen und der Konsum von Energydrinks, koffeinhaltigen Getränken und Süßgetränken (ausgenommen Säfte) sowie jedweder Drogen, insbesondere Zigaretten, E- Zigaretten, E-Shishas und Alkohol ist verboten.

  9. Das Kauen von Kaugummis ist verboten.

  10. Alle Arten von Sprays (Haarspray, Deospray, …) dürfen nicht mitgebracht werden (Verletzungsgefahr). Bei Bedarf kann ein Deostick benutzt werden.

  11. Das Tragen von Kopfbedeckungen in den Unterrichtsräumen ist untersagt.
    Ausnahme: Religiöse Zwecke.

  12. Fremdes Eigentum wird geachtet und es ist damit sorgsam umzugehen. Dies gilt für den persönlichen Besitz anderer, für die Einrichtung der Schule sowie für Lehr- und Lernmaterialien.

gez. Daniel Janka, Rektor                             

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